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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

1. Allgemeine Bedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) der Ickert & Mazur GmbH

Ickert & Mazur GmbH
Wilhelmstal 25-27
42477 Radevormwald
Tel: 02191-60214
Fax: 02191-660715
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

I. Geltungsbereich


(1)    Von nachstehenden Verkaufsbedingungen gilt der Abschnitt II. ausschließlich für Geschäfte mit Verbrauchern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(2)    Für Unternehmer gelten ausschließlich die im Abschnitt III. aufgeführten Verkaufsbedingungen für Unternehmer.

II. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Verbraucher


II. 1.     Angebot  und Angebotsunterlagen


(a)    Die Darstellung des Sortiments von Ickert & Mazur GmbH auf Internetseiten stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Offerte dar.
(b)    Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die angegebenen Preise einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(c)    Der Kunde bestellt die von ihm gewünschte Ware durch Absendung oder Übergabe aller abgefragten Angaben. Die vom Kunden abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn Ickert & Mazur GmbH das Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch Zusendung der Ware oder individuelle Bestätigung. Automatisch versandte Bestellbestätigungen dienen lediglich der Information des Kunden und stellen keine Vertragsannahme dar.
(d)    Vorstehendes gilt nicht für die Abwicklung von Rechtsgeschäften über Online-Marktplätze und/oder Online-Auktionen. Hier gelten hinsichtlich des Vertragsschlusses jeweils ausschließlich die AGB des jeweiligen Marktplatz- oder Auktionsbetreibers.
(e)    Bei eBay-Auktionen nimmt der Bieter das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Bieten-Funktion an. Nach der Eingabe eines Preises wird dieser vor der endgültigen Versendung des Gebotes nochmals angezeigt; der Bieter hat hierbei die Möglichkeit, Eingabefehler zu korrigieren. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande.

II. 2.     Fälligkeit und Aufrechnung


(a)    Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
(b)    Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

II. 3.     Lieferung


(a)    Die Lieferung erfolgt unter Berechnung der angegebenen Verpackungs- und Versandkosten. Sofern der Kunde eine besonderer Art der Versendung wünscht, bei der höhere Kosten anfallen, hat er zusätzlich diese Mehrkosten zu tragen.
(b)    Der Kunde hat im Fall einer Ausübung seines Widerrufsrechts die Kosten der Rücksendung bis zu einem Warenwert von 40,00 € zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.

II. 4.     Widerrufsrecht


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:

Ickert & Mazur GmbH
Wilhelmstal 25-27
42477 Radevormwald
Tel: 02191-60214
Fax: 02191-660715
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Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

II. 5.    Mängelhaftung


(a)    Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit Übergabe der Ware.
(b)    Bei gebrauchten Kaufgegenständen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang.

II. 6.    Eigentumsvorbehaltssicherung


(a)    Ickert & Mazur GmbH behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.
(b)    Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, die Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen gemäß (a) auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(c)    Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Ickert & Mazur GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

II. 7.     Datenschutz


(a)    Zur Auftragsabwicklung speichert Ickert & Mazur GmbH die personenbezogenen Daten und gibt sie zu diesem Zweck ggf. an Dritte weiter. Der Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
(b)    Der Vertragstext wird gespeichert und kann auch nach Vertragsschluss noch eingesehen werden.

(c)    Der Kunde kann der oben genannten Nutzung und / oder Verarbeitung seiner Daten jederzeit durch Mitteilung an:

Ickert & Mazur GmbH
Wilhelmstal 25-27
42477 Radevormwald
Tel: 02191-60214
Fax: 02191-660715
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

widersprechen bzw. seine Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs werden die hiervon betroffenen Daten nicht mehr genutzt und verarbeitet.

Für alle von uns übernommen Aufträge gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Werden für bestimmte Aufträge besondere Bedingungen vereinbart, so gelten die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nachrangig und ergänzend.

Von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende oder sie ergänzende Bedingungen des Kunden sind für uns unverbindlich, auch wenn wir nicht widersprechen oder der Kunde erklärt, nur zu seinen Bedingungen den Auftrag abschließen zu wollen.

Änderungen und Ergänzungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über die Nichteinhaltung der Schriftform.

Haben wir Änderungen unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugestimmt oder die Bedingungen des Kunden anerkannt, so bleiben diejenigen Einzelbestimmungen unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen wirksam, die durch Änderung oder die Bedingungen des Kunden nicht abweichend definiert werden, so dass in allen nicht ausdrücklich anders geregelten Fällen unsere vorliegenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ihre Wirksamkeit behalten.

III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Unternehmer

III. 1. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zahlbar. Bei Überschreiten des Zahlungszieles werden für die Zeit vom Fälligkeitstage bis zum Tage des Zahlungseingangs die anfallenden Kosten und Zinsen 2 % über Bundesbank-Diskontsatz berechnet. Wechsel, die uns angeboten werden, nehmen wir zahlungshalber nur unter der Voraussetzung herein, dass uns die Diskontierung bei unserer Bank möglich ist. Eine Verpflichtung zur Annahme von Wechsel besteht für uns nicht. Werden Wechsel angenommen, sind die dabei anfallenden Kosten nach Aufgabe sofort in bar zahlbar. Erfüllungsort ist Radevormwald, Gerichtsstand Wipperfürth.

2. Angebote

Die Preise unserer Angebote gelten, soweit nicht anders vereinbart, in EURO ab Werk Radevormwald. Die Preise verstehen sich immer ausschließlich Mehrwertsteuer, die gesondert hinzugerechnet wird. An die im Angebot angegebenen Preise halten wir uns 14 Tage gebunden. Wir behalten uns vor, die am Tage der Lieferung gültigen Preise in Anrechnung zu bringen.

3. Lieferzeiten

Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Werks- und Betriebsstörungen jeglicher Art, auch infolge Materialmangels, Maschinenbruchs usw. heben die vereinbarten Liefertermine auf. Streiks, Ereignisse höherer Gewalt usw. entbinden uns von den übernommenen Verpflichtungen. Schadensersatzansprüche oder Verzugsstrafen infolge verspäteter Lieferung sind ausdrücklich ausgeschlossen.

4. Versand

Der Versand erfolgt in allen Fällen für Rechnung und Gefahr des Käufers.

5. Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen - auch der künftig entstehenden – Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser Eigentum, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.

Be- und Verarbeitung erfolgen für uns unter Ausschluss des Eigentumerwerbs nach § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.

Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren z.Z. der Verarbeitung. Für die aus der Bearbeitung entstandene neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

Der Käufer darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzuge ist veräußern. Er ist zu der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den folgenden Absätzen auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.

Die Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach der Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung in Höhe des Wertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.

Wird die Vorbehaltsware vom Käufer allein oder zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, ohne oder nach Verarbeitung veräußert, gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe der Vorbehaltsware.

Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeitigen Widerruf einzuziehen. Er ist dagegen nicht berechtigt, über derartige Forderungen durch Abtretung zu verfügen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, die Abtretung an uns seinem Abnehmer bekanntzugeben und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.

Von einer Pfändung oder einer anderen gesetzlichen Beeinträchtigung durch dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.

Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt und allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen davon gelten bis zur vollständigen Freistellungen aus Eventualverbindlichkeiten, die der Lieferant im Interesse des Käufers eingegangen ist.

6. Beanstandungen

Mängelrügen, Ausführungs-, Material-, Mengen- und Preisbeanstandungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Spätere und andersartig vorgebrachte Beanstandungen sind unwirksam. Für nachweislich nicht weiter verarbeitete Ware liefern wir nach unserer Wahl Ersatz oder erteilen Gutschrift. Alle darüber hinausgehenden Schadensersatzansprüche, auch für Arbeitslohn, Versand- und Einbaukosten, Verzugsstrafen und ähnliches lehnen wir ausdrücklich ab.

IV.  Unwirksamkeit von Bedingungen

Sollten einzelne Bedingungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Unwirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit bzw. Teilunwirksamkeit einer Bestimmung dieser Vereinbarung sind wir befugt, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.



 

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